KFZ-Sachverständige
Alles rund um Gutachten
Schaden- / Unfallgutachten
Ein Schadengutachten ist im Kfz-Haftpflichtschadenfall die optimale Regulierungsgrundlage. Ein Gutachten liefert die größtmögliche Sicherheit und schützt vor teuren Fehlentscheidungen. Hierbei wird zwischen Haftpflicht-/ und Kaskogutachten unterschieden.
Bei Haftpflichtschäden können die Geschädigten ab einem Schaden von 750 Euro einen Sachverständigen beauftragen, ein Beweissicherungsgutachten zu erstellen. Dieser ermittelt die Kosten für die Beseitigung des entstanden Schadens und den aktuellen Fahrzeugwert des Geschädigten.
Kaskogutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt.
Inhaltlich werden in Kaskogutachten folgende Fragestellungen erörtert:
- Feststellung des Schadens und der Schadensursache
- Restwertbestimmung
- Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.
Kaskogutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.
Wertgutachten
Sachverständige werden immer gebraucht, wenn es um Schadens- und oder Wertermittlungen geht. Für eine Fahrzeugbewertung ist ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter eine zuverlässige Anlaufstelle.
Ein Wertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn der genaue Wert des Fahrzeuges ermittelt werden soll. Das ist vor allem wichtig, wenn das Fahrzeug verkauft werden soll oder man ein Gebrauchtfahrzeug kaufen möchte. Gebrauchtfahrzeuggutachten sind eine wichtige Unterstützung bei der Kaufentscheidung.
Online-Bewertungen eines Fahrzeuges sind nicht zuverlässig genug und nicht gleichzusetzen wie die Bewertung eines Sachverständigen. Da dieser das Fahrzeug aus nahster Sicht betrachten kann.
Aber nicht nur beim Verkauf lohnt sich ein Gutachten - auch wenn es um den Versicherungswert und vor allem bei Zahlungen nach einem Unfall oder einem Diebstahl geht, dient eine Fahrzeugbewertung als Bemessungsgrundlage und einer soliden Orientierungshilfe, um ggf. Diskrepanzen zu vermeiden.
Wann und unter welchen Umständen Versicherungen Gutachten akzeptieren ist je nach Fall unterschiedlich. Um Zweifel zu beheben und eine fachliche Erst- und Zweitmeinung einzuholen können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
Gebrauchtwagencheck
Mit unserem Gebrauchtwagencheck werden Fahrzeuge neutral und objektiv bewertet. Durch unsere professionellen Sachverständige werden Unfallschäden, soweit eine sachverständige Sichtprüfung feststellbar ist, dokumentiert.
Der 55-Punkte-Check beinhaltet eine umfangreiche Prüfung von Karosserie, Innenraum, Antrieb, Radaufhängung, Reifen, Bremsen, Zubehör und der Historie. Hierbei werden die einzelne Punkte durch Sicht- und Funktionsprüfungen begutachtet. Es werden keine Demontage von Bauteilen und keine messtechnischen Untersuchungen vorgenommen.
Auf Wunsch erweiterbar mit den messtechnischen Modulen
- Lackschichtenmessung
- Bremsenprüfung am Prüfstand
- Abgasuntersuchung
Ihre Vorteile als Käufer:
- Technik-, Karosserie- oder Unfallschäden? Unsere Experten sehen, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist
- Sie können Ihrem „neuen" Gebrauchten vertrauen und fühlen sich sicherer
- Sie wissen, was Sie für Ihr Geld bekommen und erleben keine bösen Überraschungen
Ihre Vorteile als Verkäufer:
- Sie genießen bei potenziellen Käufern einen Vertrauensvorschuss
- Sie haben ein überzeugendes Qualitäts-Argument im Vergleich zu anderen Anbietern
- Die Käufer vertrauen Ihrem Preis, Sie sparen sich langes Handeln
- Sie können guten Gewissens verkaufen
Kostenvoranschlag
Wenn der Schaden voraussichtlich unter 750,- € (Bagatellschaden) liegt, sollte ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient dem Geschädigten dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Geschädigten sind Kostenvoranschläge unverbindlich.
In der Schadenabwicklung stellt ein neutrales Unfallgutachten die optimale Regulierungsbasis dar. Vorsicht ist jedoch bei Kleinstschäden und unklarer Schuldfrage geboten. Hier kann es im Einzelfall sinnvoll sein einen anderen Weg einzuschlagen und ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Vor der Auftragsannahme helfen wir Ihnen gerne und beraten Sie bereitwillig über mögliche Kostenrisiken.
Wertgutachten im Detail
Die Dienstleistungen für Ihre verborgenen Schätze
01
Fahrzeugbewertung / Zeitwertgutachten
Was ein Fahrzeug wirklich Wert ist, wird spätestens dann interessant, wenn es den Besitzer wechselt. Bei unserer Fahrzeugbewertung ermitteln wir den aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges. In besonderen Fällen können wir rückwirkende Marktwertermittlungen durchführen, um den Wiederbeschaffungswert zu einem rückwärtigen Stichtag zu ermitteln.
Die Fahrzeugbewertung von einer neutralen und objektiven Sicht kann bei folgenden Punkten genutzt werden:
- zur Finanzierung eines gebrauchten Fahrzeuges durch die Bank für Versicherungen
- für das Finanzamt
- bei Firmengründungen
- bei Ehescheidungen
- bei Auflösung des Fuhrparks
- bei Erbschaften
- bei Verkauf und Kauf eines Fahrzeuges
- bei Beendigung eines Leasingvertrages
02
Kurzbewertung
Die Kurzbewertung ist eine Form der Wertermittlung die ausschließlich als Grundlage zur Versicherungseinstufung dient. Es ist kein Wertgutachten das zum Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges verwendet werden kann.
Die Kurzbewertung ist eine grobe äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges mit Überprüfung auf optische Originalität, Übereinstimmung der Fahrgestellnummer und der eingestanzten Fahrgestellnummer am Fahrzeug (anhand von Fahrzeugnachweisen), Einstufung in eine Gesamtzustandsnote und Ermittlung des Fahrzeugwertes.
Dabei wird die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges (fahrfähig, etc.) geprüft und der Besitzer setzt den Sachverständigen über alle ihm bekannten Mängel bzw. Informationen in Kenntnis.
Eine Besichtigung des Fahrzeuges auf einer Hebebühne gehört nicht zum Umfang der Kurzbewertung.
Die Kurzbewertung enthält folgenden Prüfumfang:
- Auflistung der technischen Daten und der Ausstattung
- optische Prüfung des Fahrzeuges und des Interieurs
- oberflächliche Originalitätsprüfung des Erscheinungsbildes und Aufnahme von eventuell fehlenden oder beschädigten Teilen
- Überprüfung der Fahrzeug-Identifikations-Nummer.
- Probelauf des Motors, Fotos und Wertfeststellung
Der Auftraggeber wird auf folgende Punkte hingewiesen:
- Die Kurzbewertung ist eine grobe äußere Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen. Eine technische Untersuchung des Fahrzeuges erfolgt nicht, insbesondere erfolgt keine Probefahrt, Motorenprüfung oder Verifizierung der Fahrzeughistorie.
- Die Kurzbewertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mängel, die bei einer detaillierten Fahrzeugüberprüfung möglicherweise erkennbar wären, können versteckt vorhanden sein.
- Eine detaillierte Fahrzeugüberprüfung kann zu einem anderen Wertergebnis führen.
- Neben der Kurzbewertung gibt es auch die Möglichkeit eines vollständigen Bewertungsgutachtens mit intensiven Untersuchungen und mehrseitiger, umfangreicher Dokumentation.
- Die Kurzbewertung dient ausschließlich zur Vorlage bei einem Versicherer als Kalkulationsgrundlage zur Prämienberechnung und besitzt keine Rechtsverbindlichkeit im Sinne eines Gutachtens.
- Die Kurzbewertung basiert auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen. Sämtliche dem Auftraggeber bekannten Mängel an dem Fahrzeug sind dem Gutachter mitzuteilen.
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Ungefährer Zeitrahmen: 45 Minuten ohne Auswertung
Kosten: ab 200,00 € inkl. MwSt
03
Erweiterte Kurzbewertung
Die erweiterte Kurzbewertung erfolgt identisch wie die Kurzbewertung.
Zusätzlich werden jedoch speziellen Anbauteilen, Umbauten, Restaurationsschritte oder anderen erwähnenswerte Ergänzungen (z. B. Motor-/Getriebewechsel) sowie eine erweiterte Dokumentation durch Bilder und Nachweise von Rechnungen aufgeführt.
Eine Besichtigung des Fahrzeuges auf einer Hebebühne und die Lackschichtenmessung werden durchgeführt.
Ungefährer Zeitrahmen: bis zu 1,5 Stunden ohne Auswertung
Kosten: ab 350,00 € inkl. MwSt
04
Ausführliche Bewertung
Bei der ausführlichen Bewertung handelt es sich um eine intensive Begutachtung des Fahrzeuges. Hierbei werden neben den Beurteilungspunkten der erweiterten Kurzbewertung alle Baugruppen des Fahrzeuges, inklusive Unterboden ohne Zerlegung begutachtet. Eine ausführliche Bewertung beinhaltet immer eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorraum, Innenraum, Lackierung, Karosserie etc., die einzelnen ermittelten Zustandsnoten und im Ergebnis eine Gesamtzustandsnote.
In der schriftlichen Ausarbeitung sind sowohl Ausführungen zu den einzelnen Baugruppen, der Fahrzeughistorie (soweit bekannt), der Modellhistorie, einer eventuellen Restauration sowie eine umfangreiche Bilddokumentation und Detailaufnahmen (ggf. per USB-Stick) aufgeführt.
Die schriftliche Ausarbeitung der ausführlichen Bewertung umfasst:
- Technische Daten sowie Ausführungen zu den einzelnen Baugruppen
- Classic Data-Marktspiegel mit dem Gesamtzustand und dem entsprechenden Wert
- Anmerkung zum Eigen-Zertifikat des Sachverständigen
- Umfangreiche Bildanlage mit Diagonal-, Seitenansicht, Motor-, Innenraum-, Kofferraum-, Unterboden-, Tacho-, Fahrgestellnummer- und evtl. auch zusätzliche Detailfotos
- Definition der Zustandsnoten
Ungefährer Zeitrahmen: 2 bis 3 Stunden ohne Ausarbeitung
Kosten: ab 600,00 € inkl. Mwst
Ablauf einer Schadenabwicklung
01
Erstkontakt - Wir sind 24/7 für Sie da
Nach einem Unfall können Sie per Telefon oder E-Mail einen Termin uns vereinbaren. Sie werden einen Besichtigungstermin innerhalb der 24 Stunden nach Kontaktaufnahme erhalten.
Gleichzeitig erhalten Sie von uns im Erstgespräch eine Aufklärung über die aktuelle Situation und die nächsten Schritte.
02
Die Erstbesichtigung
Je nach Art und Umfang des Schadens kann die Erstbesichtigung bei Ihnen, in der Reparaturwerkstatt oder bei uns im Sachverständigenbüro stattfinden
Hier können Sie wählen:
- Wir senden das Gutachten an die gegnerischen Versicherung, damit dieses dort bearbeitet werden kann. Häufig kontaktiert die Versicherung Sie nach Erhalt des Gutachtens und fragt nach der Art der Regulierung.
- Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der sich um Ihren Schadenfall kümmert. Die Kosten für den Rechtsanwalt werden von der Versicherung des Schädigers getragen.
03
Fertigstellung - in 24 bis 48 Stunden
Das Beweissicherungsgutachten wird in der Regel innerhalb der nächsten 24 Stunden fertiggestellt.
Bei einigen Fällen muss durch ein Ermittlungsverfahren Restwerte aus der Restwertbörse eingeholt werden. Dieser Prozess dauert weitere 24 Stunden. Im Anschluss ist Ihr Gutachten fertig für die Weiterleitung.
04
Weiterleitung der Unterlagen
Nach Fertigstellung wird das Originalgutachten an die jeweilige Versicherung oder den beauftragten Anwalt zugeschickt.
Sie erhalten für Ihre eigene Unterlagen eine Kopie vom Beweissicherungsgutachten.
05
Erstattung der Schadensumme
Nach erfolgreicher Abwicklung wird je nach Entscheidung
- das Fahrzeug in einer Reparaturwerkstatt repariert
- Fahrzeug wird in den Ursprungszustand wiederhergestellt.
- das Fahrzeug als Totalschaden abgeschrieben
- Erstattung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert.
- die Reparaturkosten fiktiv abgerechnet
- Erstattung des Nettoschadenbetrags zzgl. Wertminderung abzüglich Restwert
06
Wir bleiben in Kontakt
Nach der Abwicklung bleiben wir natürlich gerne mit Ihnen in Kontakt. Wir beantworten sowohl alle Fragen rund um Ihren Schadenfall als auch allgemeine Fragen bezüglich Kraftfahrzeuge. Denn Sie, als unser Kunde, sind und bleiben unser größtes Gut.
Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gernen.
100 %
Kundenzufriedenheit
24/7
Umfangreicher Service rund um die Uhr
>4500
erfolgreich abgeschlossene Aufträge
45
Jahre Erfahrung