Ein Schadengutachten ist im Kfz-Haftpflichtschadenfall die optimale Regulierungsgrundlage. Ein Gutachten liefert die größtmögliche Sicherheit und schützt vor teuren Fehlentscheidungen. Hierbei wird zwischen Haftpflicht-/ und Kaskogutachten unterschieden.
Bei Haftpflichtschäden können die Geschädigten ab einem Schaden von 750 Euro einen Sachverständigen beauftragen, ein Beweissicherungsgutachten zu erstellen. Dieser ermittelt die Kosten für die Beseitigung des entstanden Schadens und den aktuellen Fahrzeugwert des Geschädigten.
Kaskogutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt.
Inhaltlich werden in Kaskogutachten folgende Fragestellungen erörtert:
Kaskogutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.
Sachverständige werden immer gebraucht, wenn es um Schadens- und oder Wertermittlungen geht. Für eine Fahrzeugbewertung ist ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter eine zuverlässige Anlaufstelle.
Ein Wertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn der genaue Wert des Fahrzeuges ermittelt werden soll. Das ist vor allem wichtig, wenn das Fahrzeug verkauft werden soll oder man ein Gebrauchtfahrzeug kaufen möchte. Gebrauchtfahrzeuggutachten sind eine wichtige Unterstützung bei der Kaufentscheidung.
Online-Bewertungen eines Fahrzeuges sind nicht zuverlässig genug und nicht gleichzusetzen wie die Bewertung eines Sachverständigen. Da dieser das Fahrzeug aus nahster Sicht betrachten kann.
Aber nicht nur beim Verkauf lohnt sich ein Gutachten - auch wenn es um den Versicherungswert und vor allem bei Zahlungen nach einem Unfall oder einem Diebstahl geht, dient eine Fahrzeugbewertung als Bemessungsgrundlage und einer soliden Orientierungshilfe, um ggf. Diskrepanzen zu vermeiden.
Wann und unter welchen Umständen Versicherungen Gutachten akzeptieren ist je nach Fall unterschiedlich. Um Zweifel zu beheben und eine fachliche Erst- und Zweitmeinung einzuholen können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
Mit unserem Gebrauchtwagencheck werden Fahrzeuge neutral und objektiv bewertet. Durch unsere professionellen Sachverständige werden Unfallschäden, soweit eine sachverständige Sichtprüfung feststellbar ist, dokumentiert.
Der 55-Punkte-Check beinhaltet eine umfangreiche Prüfung von Karosserie, Innenraum, Antrieb, Radaufhängung, Reifen, Bremsen, Zubehör und der Historie. Hierbei werden die einzelne Punkte durch Sicht- und Funktionsprüfungen begutachtet. Es werden keine Demontage von Bauteilen und keine messtechnischen Untersuchungen vorgenommen.
Auf Wunsch erweiterbar mit den messtechnischen Modulen
Ihre Vorteile als Käufer:
Ihre Vorteile als Verkäufer:
Wenn der Schaden voraussichtlich unter 750,- € (Bagatellschaden) liegt, sollte ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient dem Geschädigten dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Geschädigten sind Kostenvoranschläge unverbindlich.
In der Schadenabwicklung stellt ein neutrales Unfallgutachten die optimale Regulierungsbasis dar. Vorsicht ist jedoch bei Kleinstschäden und unklarer Schuldfrage geboten. Hier kann es im Einzelfall sinnvoll sein einen anderen Weg einzuschlagen und ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Vor der Auftragsannahme helfen wir Ihnen gerne und beraten Sie bereitwillig über mögliche Kostenrisiken.
Was ein Fahrzeug wirklich Wert ist, wird spätestens dann interessant, wenn es den Besitzer wechselt. Bei unserer Fahrzeugbewertung ermitteln wir den aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges. In besonderen Fällen können wir rückwirkende Marktwertermittlungen durchführen, um den Wiederbeschaffungswert zu einem rückwärtigen Stichtag zu ermitteln.
Die Fahrzeugbewertung von einer neutralen und objektiven Sicht kann bei folgenden Punkten genutzt werden:
Die Kurzbewertung ist eine Form der Wertermittlung die ausschließlich als Grundlage zur Versicherungseinstufung dient. Es ist kein Wertgutachten das zum Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges verwendet werden kann.
Die Kurzbewertung ist eine grobe äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges mit Überprüfung auf optische Originalität, Übereinstimmung der Fahrgestellnummer und der eingestanzten Fahrgestellnummer am Fahrzeug (anhand von Fahrzeugnachweisen), Einstufung in eine Gesamtzustandsnote und Ermittlung des Fahrzeugwertes.
Dabei wird die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges (fahrfähig, etc.) geprüft und der Besitzer setzt den Sachverständigen über alle ihm bekannten Mängel bzw. Informationen in Kenntnis.
Eine Besichtigung des Fahrzeuges auf einer Hebebühne gehört nicht zum Umfang der Kurzbewertung.
Die Kurzbewertung enthält folgenden Prüfumfang:
Der Auftraggeber wird auf folgende Punkte hingewiesen:
.
Ungefährer Zeitrahmen: 45 Minuten ohne Auswertung
Kosten: ab 200,00 € inkl. MwSt
Die erweiterte Kurzbewertung erfolgt identisch wie die Kurzbewertung.
Zusätzlich werden jedoch speziellen Anbauteilen, Umbauten, Restaurationsschritte oder anderen erwähnenswerte Ergänzungen (z. B. Motor-/Getriebewechsel) sowie eine erweiterte Dokumentation durch Bilder und Nachweise von Rechnungen aufgeführt.
Eine Besichtigung des Fahrzeuges auf einer Hebebühne und die Lackschichtenmessung werden durchgeführt.
Ungefährer Zeitrahmen: bis zu 1,5 Stunden ohne Auswertung
Kosten: ab 350,00 € inkl. MwSt
Bei der ausführlichen Bewertung handelt es sich um eine intensive Begutachtung des Fahrzeuges. Hierbei werden neben den Beurteilungspunkten der erweiterten Kurzbewertung alle Baugruppen des Fahrzeuges, inklusive Unterboden ohne Zerlegung begutachtet. Eine ausführliche Bewertung beinhaltet immer eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorraum, Innenraum, Lackierung, Karosserie etc., die einzelnen ermittelten Zustandsnoten und im Ergebnis eine Gesamtzustandsnote.
In der schriftlichen Ausarbeitung sind sowohl Ausführungen zu den einzelnen Baugruppen, der Fahrzeughistorie (soweit bekannt), der Modellhistorie, einer eventuellen Restauration sowie eine umfangreiche Bilddokumentation und Detailaufnahmen (ggf. per USB-Stick) aufgeführt.
Die schriftliche Ausarbeitung der ausführlichen Bewertung umfasst:
Ungefährer Zeitrahmen: 2 bis 3 Stunden ohne Ausarbeitung
Kosten: ab 600,00 € inkl. Mwst
Nach einem Unfall können Sie per Telefon oder E-Mail einen Termin uns vereinbaren. Sie werden einen Besichtigungstermin innerhalb der 24 Stunden nach Kontaktaufnahme erhalten.
Gleichzeitig erhalten Sie von uns im Erstgespräch eine Aufklärung über die aktuelle Situation und die nächsten Schritte.
Je nach Art und Umfang des Schadens kann die Erstbesichtigung bei Ihnen, in der Reparaturwerkstatt oder bei uns im Sachverständigenbüro stattfinden
Hier können Sie wählen:
Das Beweissicherungsgutachten wird in der Regel innerhalb der nächsten 24 Stunden fertiggestellt.
Bei einigen Fällen muss durch ein Ermittlungsverfahren Restwerte aus der Restwertbörse eingeholt werden. Dieser Prozess dauert weitere 24 Stunden. Im Anschluss ist Ihr Gutachten fertig für die Weiterleitung.
Nach Fertigstellung wird das Originalgutachten an die jeweilige Versicherung oder den beauftragten Anwalt zugeschickt.
Sie erhalten für Ihre eigene Unterlagen eine Kopie vom Beweissicherungsgutachten.
Nach erfolgreicher Abwicklung wird je nach Entscheidung
Nach der Abwicklung bleiben wir natürlich gerne mit Ihnen in Kontakt. Wir beantworten sowohl alle Fragen rund um Ihren Schadenfall als auch allgemeine Fragen bezüglich Kraftfahrzeuge. Denn Sie, als unser Kunde, sind und bleiben unser größtes Gut.
Kundenzufriedenheit
Umfangreicher Service rund um die Uhr
erfolgreich abgeschlossene Aufträge
Jahre Erfahrung
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Newsletter der KÜS und erfahren Sie regelmäßig alle Neuigkeiten rund um das Auto!
Alle Rechte vorbehalten | ISA Ingenieurbüro